INFORMATIONEN FÜR MIETER

Sie sind Mieter eines unserer Objekte und haben eine Frage?

Sie suchen nützliche Tipps und Informationen rund um Ihre Wohnung?

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen sowie einige wichtige Tipps.

Abnahme

Übergeben Sie die Wohnung an uns bitte in einem sauberen, ordentlichen und schadensfreien Zustand. Hierzu befolgen Sie bitte die entsprechenden Regelungen des Mietvertrags. Falls während Ihrer Mietzeit eventuell Schäden entstanden sein sollten, sind Sie zu deren rechtzeitiger Beseitigung vertraglich verpflichtet. Schönheitsreparaturen führen Sie bitte ebenfalls – sofern notwendig – entsprechend der mietvertraglichen Vereinbarungen fachgerecht aus. Sie sind sich nicht sicher, welche Arbeiten vor der Wohnungsübergabe durchgeführt werden müssen? Kein Problem! Gerne bieten wir Ihnen an, die Wohnung gemeinsam vorab mit Ihnen durchzusehen. So können wir einvernehmlich klären, was zu tun ist – und was nicht.

Nach Erledigung der notwendigen Arbeiten werden wir mit Ihnen einen Abnahmetermin vereinbaren. Hier wird auch ein Abnahmeprotokoll gefertigt und alle vorhandenen Wohnungsschlüssel übergeben. Betriebs- und Heizkosten werden für ein Kalenderjahr abgerechnet. Sie erhalten im Laufe des folgenden Kalenderjahres die anteilige Abrechnung. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Ihre neue Anschrift mitteilen.

Einzugsermächtigung

Am einfachsten und sichersten ist es, wenn die Miete vom ersten Tag an im Lastschriftverfahren eingezogen wird. Bitte füllen Sie hierzu die Einzugsermächtigung aus, unterschreiben sie und senden sie an uns rechtzeitig zurück. Dann werden wir zukünftige Einzüge per SEPA-Basis-Lastschrift vornehmen – und zwar beginnend mit dem Datum des Mietbeginns, und danach jeweils spätestens bis zum dritten Werktag des einzelnen Monats. Fällt ein Tag bis zum Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag.

Von der Einzugsermächtigung machen wir nach dem Ende des Mietverhältnisses keinen Gebrauch mehr. Falls Nachforderungen entstanden sein sollten, müssen Sie uns diese bitte manuell auf das Ihnen genannte Mietkonto überweisen.

Haustiere

Grundsätzlich dürfen durch die Haltung von Haustieren in der Wohnung die anderen Mieter nicht belästigt und die Wohnung nicht beschädigt werden. Kleintiere wie Hamster, Zierfische, etc. können in der Wohnung gehalten werden, sofern ihre Anzahl nicht zu hoch ist. Für andere Tiere wie Hund oder Katze ist meist im Mietvertrag vermerkt, dass Sie hierfür die ausdrückliche Zustimmung Ihres Vermieters einholen müssen.

Heizen und Lüften

Richtiges Heizen und Lüften kann sich spürbar auf Ihre Abrechnung auswirken und Schimmelbildung vorbeugen. Hierzu ein paar wichtige Tipps:

Auch bei Abwesenheit die Heizung nie ganz abstellen

Senken Sie die Temperatur nur um einige Grad ab, denn das Auskühlen und Wiederaufheizen verbraucht mehr Energie, als wenn die Wärme gehalten wird.

Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten

Die warme Luft schlägt sich sonst im kühleren Zimmer als Feuchtigkeit nieder. Dadurch kann es zu Schimmelbildung an den Wänden kommen.

Heizkörper freihalten

Lange Vorhänge oder vor die Heizung gestellte Möbel schlucken bis zu 8% der Wärme. Auch das Thermostatventil nicht verdecken, da es so die Temperatur nicht richtig regulieren kann.

Möbel mit Abstand zu Außenwänden aufstellen

Stehen Möbel zu dicht an der Außenwand, kann die warme Zimmerluft dort nicht richtig zirkulieren. Die Wand kühlt an dieser Stelle ab, es kann sich leicht Schimmel bilden. Daher sollte ein Abstand von 5 bis 10 cm zur Wand eingehalten werden.

Regelmäßige Stoßlüftung statt ständig gekippter Fenster

Wirtschaftlicher und effektiver ist es, die Fenster mehrmals täglich für 5 bis 15 Minuten ganz zu öffnen und möglichst mit Durchzug zu lüften. So wird die verbrauchte Luft schnell ausgetauscht, und die Wände kühlen nicht aus wie bei der Kipplüftung.

Während der Lüftung die Heizkörper abdrehen

Sonst heizen sie gegen die einströmende kalte Luft an, und die Wärmeenergie geht direkt nach draußen. Vergessen Sie jedoch vor allem bei Frost nicht, die Heizung gleich nach der Lüftung wieder aufzudrehen.

Das Schlafzimmer morgens gut durchlüften

Hier entsteht eine hohe Luftfeuchtigkeit, die durch Lüften beseitigt werden muss, damit sie nicht in Wände und Möbel dringt. Lüften Sie nie von einem Zimmer in das andere, sondern immer nach draußen, auch bei Regenwetter.

Wasserdampf möglichst sofort nach draußen ablüften

Eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit entsteht beispielsweise beim Kochen, Duschen oder Bügeln. Die Türen zu anderen Räumen schließen, damit sich die feuchte Luft nicht in der ganzen Wohnung ausbreitet, und das Fenster weit öffnen.

Wäsche möglichst im Freien trocknen

Falls sie in der Wohnung getrocknet werden muss, das Zimmer mit der feuchten Wäsche besonders häufig lüften. Zimmertür geschlossen halten, damit keine Feuchtigkeit in andere Räume zieht.

Kaution

Bitte denken Sie an die rechtzeitige Zahlung der Mietsicherheit – den mietvertraglichen Vereinbarungen entsprechend. Die fällige Kautionsrate ist unbedingt und nachweislich zum Übergabetermin zu leisten. Folgende Möglichkeiten für die Kautionsleistung haben Sie:

Überweisung auf unser Mietenkonto

oder

Sie bringen ein Kautionssparbuch sowie eine von der Bank unterzeichnete Verpfändungserklärung zur Wohnungsübergabe mit.

Von Bargeldzahlungen sehen Sie bitte ab.

Die Kaution wird vom Vermögen des Vermieters getrennt hinterlegt und verzinst. Die Zinsen stehen bei Auszahlung der Kaution der Mieterin bzw. dem Mieter zu.

Während des bestehenden Mietverhältnisses ist eine Verrechnung von Forderungen mit der Kautionsleistung nicht möglich.

Auch eventuelle Mängel begründen der Rechtsprechung zufolge kein Recht auf eine Zurückbehaltung der Kaution. Sollte die Kautionszahlung nicht geleistet werden, kann dies die Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

Nachdem Sie die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben haben, und sofern keine Mietzahlungen oder Nebenkosten-Nachzahlungen offen sind, zahlen wir Ihnen die Kaution auf das von Ihnen genannte Konto zurück. Unsererseits bestehende eventuelle Forderungen ziehen wir von der Kaution ab. Unter Umständen können wir einen Teil der Kaution bis zu 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses für nachträgliche Forderungen (die sich beispielsweise aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung ergeben) einbehalten.

Sollte eine Abtretungserklärung oder eine Pfändung vorliegen, dürfen wir die Kaution nur an den berechtigten Dritten auszahlen.

Kündigung des Mietvertrags

Schade, dass Sie uns verlassen wollen. Wir hoffen, dass Sie eine angenehme Zeit in der Wohnung verbringen konnten. Bitte geben Sie im Kündigungsschreiben unbedingt Ihre Mieternummer an. Die Kündigung muss bei uns schriftlich eingehen und von allen Mietern unterschrieben werden, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Kündigungsschreiben per E-Mail oder Fax reichen nicht aus – auch nicht, wenn sie vorab zur Wahrung der Eingangsfrist versendet werden.

Teilen Sie uns bitte auch Ihre neue Anschrift mit. Diese benötigen wir, um Ihnen beispielsweise noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen zuzusenden.

Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag. Für die Einhaltung dieser Frist gilt das Datum, an dem der Brief bei Ihrem Vermieter eingetroffen ist. Nicht entscheidend sind das Datum des Poststempels oder das Datum der Absendung.

Nachdem das Kündigungsschreiben bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen eine Kündigungsbestätigung zu. In diesem Schreiben erläutern wir Ihnen die nächsten Schritte bezüglich Abnahme und Übergabe.

Kündigung des Mietvertrags durch Erben

Ist ein Mieter verstorben, so ist sowohl dessen Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Erbe mit sämtlichen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis eintreten. Bestehende Forderungen oder zukünftige Nachforderungen gehen auf Sie über.

Sollten Sie das Erbe nicht annehmen, senden Sie uns bitte eine amtsgerichtlich ausgestellte Erbausschlagungsurkunde und vereinbaren mit uns einen Termin zur Schlüsselübergabe.

Legionellen vorbeugen

Legionellen sind natürliche Bakterien, die auch im Trinkwasser vorkommen. Durch technische Maßnahmen sind sie jedoch beherrschbar. Erkrankungen können in der Regel durch die Aufnahme der Bakterien durch Vernebelung entstehen (z. B. am Duschkopf oder am Perlator eines Wasserhahns).

Nach medizinischen Erkenntnissen stellen diese Bakterien bei der Nahrungsaufnahme keine gesundheitliche Gefahr dar, ebenso wenig beim Trinken des Leitungswassers.

Gemäß Trinkwasserverordnung wird die Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen regelmäßig vorgenommen.

Innerhalb Ihrer Wohnung sollten Sie im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht stets folgende vorbeugende Maßnahmen durchführen:

  • Regelmäßige Reinigung und Entkalkung der Perlatoren der Wasserhähne (zum Beispiel mit Essigessenz).
  • An sämtlichen Wasserentnahmestellen in der Wohnung täglich etwas kaltes Wasser ablaufen lassen – nach tagelanger Abwesenheit mehrere Minuten lang.

Mietrückstand

Sollten Sie mit der Miete in Rückstand geraten, wenden Sie sich bitte sofort an Ihre Mietverwaltung. Wir versuchen dann, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Lassen Sie es bitte auf keinen Fall so weit kommen, dass wir Ihnen Mahnungen senden oder den gesetzlichen Regelungen entsprechend das Mietverhältnis kündigen müssen.

Mietvertragsänderungen

Aufnahme einer weiteren Person in den Mietvertrag:

Teilen Sie uns Ihren Wunsch bitte schriftlich mit. Wir benötigen von der Person, die als weiterer Mieter mit aufgenommen werden soll, die gleichen Unterlagen, die wir von allen Mietern erbitten.

Wenn wir uns für die Aufnahme in den Mietvertrag entschieden haben, wird ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag abgeschlossen.

Auszug eines Mietvertragspartners

Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Der Vermieter muss der Entlassung eines Mietvertragspartners aus dem Mietvertrag schriftlich zustimmen.
Die aus dem Mietvertrag austretende Person haftet für den Vertragszeitraum weiter für Forderungen des Vermieters.
Wir prüfen, ob wir unsere Zustimmung erteilen können und melden uns hierzu schnellstmöglich bei Ihnen. Wenn wir uns für die Entlassung der Person aus dem Mietvertrag entschieden haben, wird ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag abgeschlossen.

Tod des im Mietvertrag aufgeführten (Ehe-) Partners

Benachrichtigen Sie uns bitte schriftlich und fügen Ihrem Schreiben eine Kopie der Sterbeurkunde bei. In einem auch von Ihnen zu unterzeichnenden Nachtrag zum Mietvertrag werden wir vereinbaren, dass Sie nun einziger Mietvertragspartner sind.

Mülltrennung

Abfälle müssen sortenrein getrennt entsorgt werden. Auf keinen Fall gehören Plastik-Abfälle in die Biotonne. Welche Abfälle wohin gehören, erfahren Sie z. B. hier.

Stellen Sie bitte niemals Abfälle neben die Abfallbehälter.

Nutzen Sie Mehrwegverpackungen und entsorgen Sie überflüssige Verpackungen direkt im Geschäft.

Nachmieter

Grundsätzlich können Sie gerne einen Nachmieter vorschlagen. Bitte beachten Sie aber, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, einen von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Sofern kein unmittelbar anschließender Mietvertrag zustande kommt, sind Sie bis zum Ende Ihres vertraglich vorgesehenen Mietverhältnisses weiterhin zur Zahlung der Miete verpflichtet.

Sie können auch dazu beitragen, dass wir schnell einen Nachmieter finden, indem Sie Wohnungsbesichtigungstermine flexibel ermöglichen und uns hierfür gestatten, Interessenten Ihre Telefonnummer weiterzugeben.

Nebenkostenabrechnung

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erstellen wir so schnell wie möglich.

Wir sind jedoch darauf angewiesen, dass sämtliche erforderlichen Rechnungsbelege der Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen sowie der öffentlichen Verwaltungen bei uns eingegangen sind.

Den gesetzlichen Bestimmungen gemäß muss die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden.

Rohrverstopfung verhindern

Tipps für Küche und Bad:

  • Kein heißes Fett in den Ausguss gießen: Es kühlt ab, verhärtet und verursacht dann erhebliche Rohrverstopfungen.
  • Keine Soßen in die Spüle geben. Besser: Das Geschirr vorher abschaben und die Essensreste im Abfall entsorgen.
  • Grundsätzlich keine Essensreste in die Spüle geben.
  • Ein Sieb fängt Essensreste in der Küchenspüle und Haare in Wanne und Dusche auf.
  • Haare und andere Reste täglich entfernen.
  • 1x pro Woche zwei bis drei Minuten lang heißes Wasser mit Spülmittel durch den Abfluss fließen lassen – das löst Fettreste.

Tipps für die Toilette:

  • Kein Katzenstreu über die Toilette entsorgen: Durch das Wasser bläht sich das Streu auf und kann in den unteren Etagen Überschwemmungen verursachen.
  • Binden, Tampons, Windeln, Küchenpapier und vor allem Feucht- oder Kosmetiktücher nicht in der Toilette entsorgen, sondern im Hausmüll.

Sollte es trotz aller Vorkehrungsmaßnahmen zu einer Rohrverstopfung gekommen sein, werden Sie bitte nicht selbst tätig. Informieren Sie in diesem Fall bitte sofort Ihre Mietverwaltung!

Schufa-Auskunft

Grundsätzlich prüfen wir vor Abschluss eines Mietvertrags die Bonität der Mieter, sofern diese hiermit einverstanden sind. Eine SCHUFA-Abfrage klärt, ob es Mahnverfahren, gerichtliche Forderungen oder eine eidesstattliche Versicherung gegeben hat. Dem Datenschutz entsprechend werden diese Auskünfte selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir mit Hilfe der SCHUFA-Auskunft unser Mietausfallrisiko verringern möchten.

Strom sparen

Die Entwicklung des Strompreises können Sie nicht direkt beeinflussen – Ihren eigenen Verbrauch dagegen durchaus. Die folgenden Stromspar-Tipps sind leicht umsetzbar und machen sich ganz schnell bezahlt.

Ausschalten statt Stand-by

Schalten Sie Fernseher, DVD-Player und PC-Monitore komplett aus, wenn sie nicht in Betrieb sind. Stand-by verursacht einen unnötig hohen Stromverbrauch. Einige Geräte verfügen allerdings nicht über einen echten Netzschalter und verbrauchen nach dem vermeintlichen Ausschalten weiterhin Energie. Verwenden Sie in diesem Fall eine abschaltbare Steckdosenleiste.

Sparsame Geräte anschaffen

Alte Kühlschränke, Waschmaschinen oder Trockner sind echte Stromfresser. Achten Sie beim Neukauf von Geräten auf deren Energieverbrauch: Die jeweilige Effizienzklasse ist auf dem Energielabel des Geräts angegeben, es lohnt sich aber ein genauerer Blick auf den konkret ausgewiesenen Verbrauch, da die Klassen eine gewisse Spanne umfassen.

Energieeffizient kühlen

Kühl- und Gefriergeräte sollten kühl stehen, also nicht in direkter Sonne, neben dem Herd oder Heizkörper. Eine Temperatur von +7 Grad im Kühlschrank genügt, im Gefriergerät reichen -18 Grad. Warme Speisen erst abkühlen lassen, bevor sie in den Kühlschrank kommen. Gefrorenes tauen Sie energiesparend im Kühlschrank auf, denn die freiwerdende Kälte kühlt die anderen Lebensmittel mit. Öffnen Sie Kühlgeräte so kurz wie möglich – dabei hilft eine übersichtliche Ordnung. Bildet sich eine Eisschicht an den Innenwänden, tauen Sie das Gerät ab, sonst erhöht sich der Verbrauch. Lüftungsöffnungen nicht abdecken und regelmäßig entstauben. Bei langer Abwesenheit schalten Sie den Kühlschrank aus, tauen ihn ab und lassen die Kühlschranktür offen, um Schimmelbildung vorzubeugen.

Stromsparend kochen

Kochen Sie immer mit gut schließendem Topfdeckel – ohne benötigen Sie rund dreimal so viel Energie. Verwenden Sie den jeweils kleinstmöglichen Topf. Herdplatte und Topf sollten denselben Durchmesser haben, da sonst Energie verloren geht. Nutzen Sie beim Elektroherd die Restwärme und schalten Sie die Platte einige Minuten vor Ende der Garzeit ab. Kochen mit möglichst wenig Flüssigkeit spart Energie. Verzichten Sie beim Backofen auf das Vorheizen, das spart bis zu 20% elektrische Energie.

Spülmaschine mit Sparprogramm betreiben

Meist reicht das 50-Grad-Programm aus. Mit geringerem Energieverbrauch erreichen die Sparprogramme durch längere Reinigungsdauer ebenso gute Ergebnisse wie Programme mit höheren Temperaturen. Die Spülmaschine sollte immer voll beladen sein, dann ist sie nicht nur bequemer, sondern auch energieeffizienter als das Spülen von Hand.

Boiler im Urlaub ganz abschalten

Wird Ihr Wasser durch einen Boiler (Warmwasserspeicher) erhitzt, schalten Sie diesen aus, wenn Sie längere Zeit nicht zu Hause sind. Bei kürzerer Abwesenheit, z.B. während der Arbeitszeit, lohnt sich das Abschalten nicht, doch Sie können eine niedrigere Temperatur einstellen. Nutzen Sie den Boiler dauerhaft mit niedriger Temperatur, sollten Sie das Wasser aus hygienischen Gründen mindestens einmal wöchentlich auf etwa 70 Grad erhitzen.

Effizient Wäsche waschen

Nutzen Sie das Fassungsvermögen der Waschmaschine ganz aus. Sparen können Sie auch mit niedrigeren Temperaturen: Waschen Sie bei 40 statt bei 60 Grad, verbrauchen Sie nur etwa halb so viel elektrische Energie. Das Vorwaschprogramm ist meist unnötig, bei Flecken kann die Wäsche stattdessen vorher eingeweicht werden. Verwenden Sie Energiesparprogramme.

Wäschetrockner sparsam einsetzen

Wenn möglich, ist das Wäschetrocknen im Freien die beste Lösung. Der Wäschetrockner zählt im Haushalt zu den größten Stromverbrauchern, wobei Trockner der C-Klasse fast doppelt so viel elektrische Energie benötigen wie A-Klasse-Geräte. Sortieren Sie die gut geschleuderte Wäsche nach Dicke und Material vor und nutzen Sie das Volumen der Trommel möglichst gut aus. Das Flusensieb sollte regelmäßig gereinigt werden, da sich sonst die Trockenzeit verlängert.

Energiesparlampen oder LEDs verwenden

Gegenüber herkömmlichen Glühbirnen können Sie so bis zu 80% Strom einsparen. Energiesparlampen gibt es in unterschiedlichen Lichtfarben, für Wohnräume eignet sich Warmweiß. Haben sie ausgedient, müssen sie bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Dem Licht der Glühbirne kommen mittlerweile LEDs am nächsten.

Den passenden Computer anschaffen

Für Texte, E-Mails und Internet wird kein leistungsstarker PC benötigt – die Ausstattung sollte dem tatsächlichen Bedarf entsprechen. Die Stromkosten für ein Hochleistungsgerät können jährlich durchaus 100 Euro über denen eines sparsamen PCs liegen. Noch weniger Energie verbraucht der Laptop: Bei vergleichbarer Ausstattung benötigt ein Laptop gegenüber einem Desktop-PC mit Bildschirm rund 70% weniger Strom. Stellen Sie die Energieverwaltung Ihres Computers so ein, dass er nach 10 Minuten Inaktivität automatisch in den Sleep-Modus wechselt. Verzichten Sie auf Bildschirmschoner – sie sparen im Gegensatz zum automatischen Stand-by keine Energie.

Ladegeräte vom Stromnetz trennen

Ist das der Akku geladen, ziehen Sie den Stecker des Ladegeräts aus der Steckdose, sonst wird nutzlos weiter elektrische Energie verbraucht.

Wasser sparen

Trinkwasser ist kostbar – doch Wassersparen ist nicht schwierig. Der durchschnittliche Verbrauch in deutschen Haushalten liegt bei rund 122 Litern pro Person und Tag. Beachtet man folgende Tipps, lässt sich diese Menge ohne großen Aufwand deutlich reduzieren.

Duschen statt Baden

Für ein Vollbad werden 150 bis 180 Liter benötigt. Bei einem fünfminütigen Duschbad verbraucht man dagegen je nach Armatur und persönlichen Duschgewohnheiten zwischen 30 und 90 Litern Wasser.

Einen wassersparenden Duschkopf verwenden

Sparbrausen reichern das Wasser mit Luft an und vermindern ohne Komfortverlust den Wasserverbrauch von ca. 18 Litern pro Minute (üblicher Duschkopf) auf 6 bis 12 Liter.

Toilettenspülung mit Spartaste oder automatischem Spülstopp ausstatten

Die WC-Spülung zählt zu den größten Wasserverbrauchern im Haushalt. Doch nicht bei jedem Spülen wird die volle Wassermenge benötigt. Die Nutzung einer Spartaste reduziert den Verbrauch deutlich.

Beim Zähneputzen und Rasieren Wasserhahn zudrehen

Lässt man beim Rasieren, Waschen oder Zähneputzen das Wasser laufen, werden in 2 Minuten um die 20 Liter Trinkwasser verschwendet.

Geschirrspülmaschine voll beladen

Statt vorzuspülen, entfernen Sie Essensreste mit Küchenpapier. Oft lohnt sich übrigens die Anschaffung einer neuen Maschine, die gegenüber der alten viel weniger Strom und Wasser verbraucht. Moderne Spülmaschinen sind sparsamer als das Spülen von Hand.

Waschen ohne Vorwäsche

Nur bei besonders schmutziger Kleidung ist das Vorwaschprogramm sinnvoll. Auch die Waschmaschine sollte nur mit komplett gefüllter Trommel gestartet werden; manchmal genügt schon eine Kurzwäsche. Viele alte Geräte verbrauchen doppelt so viel Wasser wie sparsame moderne.

Tropfende Wasserhähne sofort reparieren

Auch ein schwach tropfender Hahn oder WC-Spülkasten lässt täglich etliche Liter Trinkwasser ungenutzt im Abfluss verschwinden. Im Jahr können so Tausende verschwendete Liter zusammenkommen. Defekte Dichtungen sollten daher sofort ausgetauscht werden. Informieren Sie bitte umgehend Ihre Mietverwaltung.

WBS (Wohnberechtigungsschein)

Sollte für die Anmietung einer unserer Wohnungen ein WBS (Wohnberechtigungsschein) notwendig sein, so informieren wir hierüber im Wohnungsinserat.Vor Mietvertragsabschluss müssen Sie uns dann einen gültigen WBS vorlegen.

Beachten Sie bitte Folgendes:

Einen WBS können Sie im Rathaus Ihrer Stadt beantragen (Wohnungsamt). Dort wird berechnet, ob Sie die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Der WBS ist stets nur für ein Jahr gültig.

Sofern Sie bereits einen WBS haben, vergleichen Sie die Daten der angebotenen Wohnung bitte mit den auf Ihrem WBS eingetragenen Daten. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr WBS für die angebotene Wohnung gilt, wenden Sie sich bitte vor einer Wohnungsbesichtigung an das zuständige Wohnungsamt.

Informationen zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie z. B. hier.